Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 03.08.2026 — Version 1

Präambel

Diese AGB (Version 1) gelten für die Marketing- und Anmeldephase der Plattform Smai.Studio. Sie regeln die unverbindliche Anmeldung, die Vergabe der Founding-Plätze sowie die Konditionen der kostenpflichtigen Nutzung. Zur besseren Lesbarkeit wird die Smai.Studio UG (haftungsbeschränkt) i. G. nachfolgend als „Smai“ oder „wir“ bezeichnet; Vertragspartner von Smai werden als „Kunden“ bezeichnet.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Smai.Studio UG (haftungsbeschränkt) i. G., Hans-Thoma-Platz 2, 69121 Heidelberg, und ihren Kunden über die Nutzung der Plattform Smai.Studio („Plattform“).

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Anmeldung, als Unternehmer zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Smai stellt eine Plattform zur Verfügung, die Unternehmen bei der Planung, Durchführung und Abwicklung von Creator-Kampagnen unterstützt. Der Leistungsumfang umfasst ab Freischaltung des Zugangs insbesondere:

  • a) die Identifikation und Vorauswahl passender Creator (Sourcing),
  • b) die Kontaktaufnahme und Verhandlung mit Creatorn im Rahmen des vom Kunden vorgegebenen Budgets und Briefings,
  • c) die Organisation der Content-Lieferung und eine qualitative Vorprüfung der gelieferten Inhalte,
  • d) die Abwicklung der Auszahlung der Creator-Honorare nach Freigabe durch den Kunden.

(2) Kein Vertragsbestandteil sind: die Garantie eines bestimmten Kampagnenerfolgs, bestimmter Reichweiten-, Conversion- oder Umsatzwerte; die Erstellung von Inhalten durch Smai selbst; Rechtsberatung, insbesondere zur werblichen Kennzeichnung von Inhalten.

(3) Die Vertragsbeziehung über die Erstellung der Inhalte kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Creator zustande. Smai handelt insoweit als technischer und organisatorischer Dienstleister des Kunden und wird nicht selbst Vertragspartei des Content-Vertrags.

§ 3 Vertragsschluss; Anmeldung; Founding-Plätze

(1) Die Anmeldung über das Formular auf der Website ist eine unverbindliche Interessensbekundung. Sie begründet weder eine Zahlungspflicht noch einen Anspruch auf einen Vertragsschluss oder einen Founding-Platz.

(2) Die Vergabe der auf 20 begrenzten Founding-Plätze erfolgt durch Smai nach einem persönlichen Gespräch nach freiem Ermessen; die Reihenfolge der Anmeldung ist nicht maßgeblich.

(3) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die Annahme des Kundenangebots durch Smai in Textform (Auftragsbestätigung) zustande. Weder die Anmeldung noch die Vereinbarung oder Durchführung eines Kennenlerngesprächs stellen eine Annahme dar. Die Freischaltung des Zugangs erfolgt nach Vertragsschluss und Eingang der ersten Zahlung.

§ 4 Preise; Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Smai kann zeitlich begrenzte Aktions- und Kampagnenkonditionen anbieten (z. B. die Founding-Kampagne). Deren Umfang, Preise und Bedingungen ergeben sich aus der Website und werden in der Auftragsbestätigung verbindlich festgehalten.

(3) Die Vergütung für den ersten Abrechnungszeitraum ist mit Vertragsschluss fällig. Folgebeträge sind jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats fällig; bei jährlicher Zahlweise jeweils im Voraus zu Beginn des Jahreszeitraums. Die Zahlung erfolgt über den von Smai angebotenen Zahlungsdienstleister.

(4) Schlägt ein fälliger Zahlungseinzug fehl, informiert Smai den Kunden und der Einzug wird wiederholt. Bleibt die Zahlung länger als 7 Tage nach Fälligkeit aus, ist Smai berechtigt, den Zugang bis zum Zahlungseingang zu sperren. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.

§ 5 Geld-zurück-Garantie

(1) Kunden können innerhalb von 14 Tagen ab erstmaliger Freischaltung des Zugangs den Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen und erhalten die erste Zahlung vollständig erstattet.

(2) Die Garantie gilt einmalig je Kunde und ausschließlich für die erste Zahlung nach erstmaliger Freischaltung. Spätere Zahlungen und spätere Vertragsabschlüsse desselben Kunden sind nicht erfasst.

(3) Mit Ausübung der Garantie endet der Vertrag; ein zugeteilter Founding-Platz und daran geknüpfte Vorzugskonditionen erlöschen.

(4) Bereits vom Kunden freigegebene Creator-Honorare (§ 6) sind von der Erstattung ausgenommen; sie sind kein Entgelt von Smai.

§ 6 Creator-Honorare; Zahlungsabwicklung

(1) Die mit dem jeweiligen Creator vereinbarten Honorare trägt der Kunde zusätzlich zur Vergütung nach § 4. Smai erhebt auf Creator-Honorare keinen Aufschlag und keine Provision; die Weitergabe erfolgt in voller Höhe (1:1).

(2) Kein Honorar wird ohne vorherige Freigabe des Kunden ausgelöst. Mit der Freigabe autorisiert der Kunde die Auszahlung in Höhe des vereinbarten Honorars.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister. Smai nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder des Kunden zur Weiterleitung an Creator auf eigene Konten entgegen.

(4) Anfallende Transaktionskosten des Zahlungsdienstleisters für die Abwicklung der Creator-Honorare trägt der Kunde; sie werden vor Freigabe transparent ausgewiesen.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Briefings, Markenmaterialien und Produktinformationen rechtzeitig, vollständig und frei von Rechten Dritter zur Verfügung und sichert zu, dass seine Vorgaben nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das umfasst insbesondere das Verbot irreführender Werbeaussagen, verdeckter Werbung sowie Vorgaben, die gegen Kennzeichnungspflichten oder produktspezifische Werberegeln (z. B. Heilmittelwerberecht) verstoßen.

(2) Unzulässig sind Briefings und Inhalte mit sexuellen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder sonst rechtswidrigen Inhalten. Smai ist berechtigt, die Durchführung entsprechender Kampagnen abzulehnen.

(3) Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung und die werbliche Kennzeichnung der Verwendung der Inhalte in eigenen Kanälen und Anzeigen selbst verantwortlich.

(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden ist unzulässig.

(5) Folgeaufträge mit Creatorn, deren Kontakt über die Plattform zustande gekommen ist, sind über die Plattform abzuwickeln. Bei aktiver Subscription entstehen dem Kunden hierfür keine zusätzlichen Kosten gegenüber Smai (§ 6 Abs. 1). Während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate danach ist es dem Kunden untersagt, solche Creator unter Umgehung der Plattform direkt oder mittelbar mit der Erstellung von Werbeinhalten zu beauftragen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Monatsbeträgen der zuletzt vereinbarten Vergütung nach § 4; die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

§ 8 Nutzungsrechte an Inhalten

(1) Der Umfang der Nutzungsrechte an den von Creatorn erstellten Inhalten (insbesondere Dauer, Kanäle, Paid-Ads-Nutzung, Buyout) ergibt sich aus den je Deal vereinbarten und in der Plattform dokumentierten Konditionen.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unmittelbar zwischen Creator und Kunde (§ 2 Abs. 3) und steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.

(3) Smai erhält das einfache Recht, gelieferte Inhalte zur Vertragsdurchführung technisch zu verarbeiten (Speicherung, Vorprüfung, Bereitstellung).

§ 9 Verfügbarkeit; Support

(1) Smai erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik; eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

(2) Support erfolgt per E-Mail an kontakt@smai.studio an Werktagen.

§ 10 Haftung

(1) Smai haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Smai nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für das Ausbleiben von Kampagnen-, Reichweiten- oder Umsatzzielen, soweit nicht Abs. 1 greift.

(4) Für Inhalte, Aussagen und das Verhalten von Creatorn haftet Smai nicht.

(5) Die Haftung ist je Vertragsjahr insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung nach § 4.

§ 11 Laufzeit; Kündigung

(1) Verträge mit monatlicher Zahlweise verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Verträge mit jährlicher Zahlweise haben eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Smai liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz fehlgeschlagenen Einzugs und Zahlungsaufforderung oder bei wiederholtem Verstoß gegen § 7.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

(5) Auf Anfrage des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende stellt Smai die zu seinen Kampagnen gespeicherten Inhalte und Abrechnungsdaten zum Export bereit. Im Übrigen richtet sich die Löschung nach der Datenschutzerklärung.

§ 12 Änderungen der AGB

(1) Smai kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Smai für den Kunden zumutbar ist und keine Hauptleistungspflichten betrifft. Dies gilt auch für die Ablösung dieser Fassung durch aktualisierte Fassungen zu Pre-Launch und Voll-Launch.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter /datenschutz. Soweit Smai personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Smai, sofern der Kunde Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.