Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 27.09.2026 — Version 2.3
Präambel
Diese AGB (Version 2.3) gelten für die Marketing- und Anmeldephase der Plattform Smai.Studio. Sie regeln die unverbindliche Anmeldung, die Vergabe der Founding-Deals sowie die Konditionen der kostenpflichtigen Nutzung. Smai.Studio ist eine Marke der BI Botics UG (haftungsbeschränkt). Zur besseren Lesbarkeit wird die BI Botics UG (haftungsbeschränkt) nachfolgend als „Smai" oder „wir" bezeichnet; Vertragspartner von Smai werden als „Kunden" bezeichnet.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der BI Botics UG (haftungsbeschränkt), Hans-Thoma-Platz 2, 69121 Heidelberg, die unter der Marke „Smai.Studio" auftritt, und ihren Kunden über die Nutzung der Plattform Smai.Studio („Plattform").
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Anmeldung, als Unternehmer zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere ein gesonderter Pilot- oder Rahmenvertrag, gehen diesen AGB vor. Soweit ein Einzelvertrag eine Regelung enthält, die von diesen AGB abweicht, gilt der Einzelvertrag.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Smai stellt eine Plattform zur Verfügung, die Unternehmen bei der Planung, Durchführung und Abwicklung von Creator-Kampagnen unterstützt. Der Leistungsumfang umfasst ab Freischaltung des Zugangs insbesondere:
- a) die Identifikation und Vorauswahl passender Creator (Sourcing),
- b) die Kontaktaufnahme und Verhandlung mit Creatorn im Rahmen des vom Kunden vorgegebenen Budgets und Briefings,
- c) die Organisation der Content-Lieferung und eine qualitative Vorprüfung der gelieferten Inhalte,
- d) die Vorbereitung der Creator-Verträge sowie die Dokumentation der je Deal vereinbarten Konditionen und Freigaben.
(2) Smai schuldet die sorgfältige Erbringung der Leistungen nach Abs. 1, nicht einen bestimmten Erfolg. Kein Vertragsbestandteil sind insbesondere: die Garantie eines bestimmten Kampagnenerfolgs, bestimmter Reichweiten-, Conversion- oder Umsatzwerte; das Zustandekommen einer Einigung mit einem bestimmten oder einer bestimmten Anzahl von Creatorn; die Lieferung einer bestimmten Anzahl von Inhalten innerhalb eines bestimmten Zeitraums; die Erstellung von Inhalten durch Smai selbst; Rechtsberatung, insbesondere zur werblichen Kennzeichnung von Inhalten. Angaben zu Stückzahlen, Zeiträumen und Preisspannen sind Planungswerte, keine zugesicherten Eigenschaften.
(3) Die Vertragsbeziehung über die Erstellung der Inhalte kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Creator zustande. Smai handelt insoweit als technischer und organisatorischer Dienstleister des Kunden und wird nicht selbst Vertragspartei des Content-Vertrags.
(4) Soweit Funktionen der Plattform automatisiert oder KI-gestützt arbeiten, bleibt jede Entscheidung mit Außenwirkung — insbesondere Kontaktaufnahme, Angebotsabgabe, Vertragsschluss, Freigabe und Zahlungsfreigabe — von einer Freigabe des Kunden abhängig. Die Verhandlung mit Creatorn erfolgt derzeit durch Mitarbeitende von Smai innerhalb fest definierter Regeln; eine vollautomatisierte Verhandlung ohne menschliche Beteiligung findet nicht statt. Smai informiert die Kunden unaufgefordert, sobald sich das ändert.
§ 3 Vertragsschluss; Anmeldung; Founding-Deals
(1) Die Anmeldung über das Formular auf der Website ist eine unverbindliche Interessensbekundung. Sie begründet weder eine Zahlungspflicht noch einen Anspruch auf einen Vertragsschluss oder einen Founding-Deal.
(2) Die Founding-Plätze werden in der Reihenfolge der Anfragen vergeben. Smai.Studio bestätigt die Vergabe in Textform; ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(3) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die Annahme des Kundenangebots durch Smai in Textform (Auftragsbestätigung) zustande. Weder die Anmeldung noch die Vereinbarung oder Durchführung eines Kennenlerngesprächs stellen eine Annahme dar. Die Freischaltung des Zugangs erfolgt nach Vertragsschluss und Eingang der ersten Zahlung.
§ 4 Preise; Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen oder im individuellen Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung.
(2) Smai kann zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Aktions- und Kampagnenkonditionen anbieten (z. B. den Founding-Deal). Deren Umfang, Preise, Geltungsdauer und Bedingungen ergeben sich aus der Website und werden in der Auftragsbestätigung verbindlich festgehalten.
(3) Die Vergütung für den ersten Abrechnungszeitraum ist mit Vertragsschluss fällig. Folgebeträge sind jeweils im Voraus zum Ersten eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt über den von Smai angebotenen Zahlungsweg.
(4) Schlägt ein fälliger Zahlungseinzug fehl, informiert Smai den Kunden und der Einzug wird wiederholt. Bleibt die Zahlung länger als 7 Tage nach Fälligkeit aus, ist Smai berechtigt, den Zugang bis zum Zahlungseingang zu sperren. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Creator-Honorare; Zahlungsabwicklung
(1) Die mit dem jeweiligen Creator vereinbarten Honorare trägt der Kunde zusätzlich zur Vergütung nach § 4. Smai erhebt auf Creator-Honorare keinen Aufschlag und keine Provision.
(2) Kein Honorar wird ohne vorherige Freigabe des Kunden ausgelöst.
(3) Die Abrechnung der Creator-Honorare erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Creator auf Grundlage des zwischen ihnen geschlossenen Vertrags. Der Creator stellt seine Vergütung dem Kunden direkt in Rechnung. Smai nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder des Kunden zur Weiterleitung an Creator entgegen und ist an diesem Zahlungsfluss nicht beteiligt.
(4) Smai beabsichtigt, die Abwicklung der Creator-Honorare künftig über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister in die Plattform zu integrieren. Bis zur Freischaltung dieser Funktion gilt ausschließlich Abs. 3. Über die Einführung und die dann geltenden Bedingungen informiert Smai die Kunden rechtzeitig in Textform.
(5) Fallen bei einer künftigen Abwicklung über einen Zahlungsdienstleister Transaktionskosten an, trägt sie der Kunde; sie werden vor der Freigabe transparent ausgewiesen.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Briefings, Markenmaterialien und Produktinformationen rechtzeitig, vollständig und frei von Rechten Dritter zur Verfügung und sichert zu, dass seine Vorgaben nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das umfasst insbesondere das Verbot irreführender Werbeaussagen, verdeckter Werbung sowie Vorgaben, die gegen Kennzeichnungspflichten oder produktspezifische Werberegeln (z. B. Heilmittelwerberecht) verstoßen.
(2) Unzulässig sind Briefings und Inhalte mit sexuellen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder sonst rechtswidrigen Inhalten. Smai ist berechtigt, die Durchführung entsprechender Kampagnen abzulehnen.
(3) Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung und die werbliche Kennzeichnung der Verwendung der Inhalte in eigenen Kanälen und Anzeigen selbst verantwortlich.
(4) Der Kunde benennt eine Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis für Freigaben und gibt Rückmeldungen zu vorgelegten Vorschlägen und Inhalten innerhalb von drei (3) Werktagen. Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Zeiträume entsprechend.
(5) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden ist unzulässig.
(6) Folgeaufträge mit Creatorn, deren Kontakt über die Plattform zustande gekommen ist, sind über die Plattform abzuwickeln. Bei aktiver Subscription entstehen dem Kunden hierfür keine zusätzlichen Kosten gegenüber Smai (§ 5 Abs. 1). Während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate danach ist es dem Kunden untersagt, solche Creator unter Umgehung der Plattform direkt oder mittelbar mit der Erstellung von Werbeinhalten zu beauftragen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Monatsbeträgen der zuletzt vereinbarten Vergütung nach § 4; die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten, wobei die Vertragsstrafe auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet wird.
§ 7 Nutzungsrechte an Inhalten
(1) Der Umfang der Nutzungsrechte an den von Creatorn erstellten Inhalten (insbesondere Dauer, Kanäle, Paid-Ads-Nutzung, Buyout) ergibt sich aus den je Deal vereinbarten und in der Plattform dokumentierten Konditionen.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unmittelbar zwischen Creator und Kunde (§ 2 Abs. 3) und steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.
(3) Smai erhält das einfache Recht, gelieferte Inhalte zur Vertragsdurchführung technisch zu verarbeiten (Speicherung, Vorprüfung, Bereitstellung).
(4) Smai darf den Namen und das Logo des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen. Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.
§ 8 Verfügbarkeit; Support
(1) Smai erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik; eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
(2) Support erfolgt per E-Mail an kontakt@smai.studio an Werktagen.
§ 9 Haftung
(1) Smai haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Smai nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für das Ausbleiben von Kampagnen-, Reichweiten- oder Umsatzzielen, soweit nicht Abs. 1 greift.
(4) Für Inhalte, Aussagen und das Verhalten von Creatorn haftet Smai nicht. Das gilt auch für von Creatorn begangene Rechtsverletzungen, für nicht erfolgte oder verspätete Veröffentlichungen sowie für unterlassene Werbekennzeichnung.
(5) Die Haftung ist je Vertragsjahr insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung nach § 4.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Smai.
§ 10 Laufzeit; Kündigung
(1) Verträge haben eine monatliche Laufzeit und verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Smai liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz fehlgeschlagenen Einzugs und Zahlungsaufforderung oder bei wiederholtem Verstoß gegen § 6.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Auf Anfrage des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende stellt Smai die zu seinen Kampagnen gespeicherten Inhalte und Abrechnungsdaten zum Export bereit. Im Übrigen richtet sich die Löschung nach der Datenschutzerklärung.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke dieses Vertragsverhältnisses. Die Pflicht besteht für die Dauer der Zusammenarbeit und drei Jahre darüber hinaus fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Smai kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Smai für den Kunden zumutbar ist und keine Hauptleistungspflichten betrifft. Dies gilt auch für die Ablösung dieser Fassung durch aktualisierte Fassungen zu Pre-Launch und Voll-Launch.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter /datenschutz. Soweit Smai personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der BI Botics UG (haftungsbeschränkt), sofern der Kunde Kaufmann ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.